Auto und VerkehrKlagewelle gegen Reisemobil-Hersteller CNH Industrial im Dieselabgasskandal geht weiter

Klagewelle gegen Reisemobil-Hersteller CNH Industrial im Dieselabgasskandal geht weiter

Mönchengladbach (ots)

Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat weitere großvolumige Klagen gegen CNH Industrial eingereicht. Der Hersteller von hochwertigen Wohn- und Reisemobile steht im Verdacht, im Dieselabgasskandal im großen Stil manipuliert zu haben.

Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Damit betrifft der Dieselabgasskandal mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. Diese sind in der Regel sehr teuer, sodass Eigentümer daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen sollten, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen. Vor Gericht ist es möglich, dass geschädigte Verbraucher wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung umfangreichen Schadenersatz erhalten.

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat zuletzt einmal mehr vier großvolumige Klagen gegen den Hersteller CNH Industrial N.V. eingereicht. „CNH Industrial ist ein niederländisch-britischer börsennotierter Industriekonzern. Das Kerngeschäft umfasst unter anderem die Produktion und Vertrieb von Nutzfahrzeugen und Wohnmobilen. Er ist durch die çon von CNH Global und Fiat Industrial parallel zu Fiat Chrysler Automobiles entstanden und umfasst zwölf Marken“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Landgericht Stendal muss über die Abgasmanipulationen an einem Wohnmobil des Typs Capron T65 mit der Schadstoffklasse Euro 6 entscheiden. Das Fahrzeug wurde zu einem Gesamtpreis von 46.000 Euro und einer Gesamtlaufleistung von 31.500 Kilometern ausgewiesen. In der Motorsteuerungssoftware des streitgegenständlichen Basisfahrzeugs sind Bedatungen implementiert, die als unzulässige Abschalteinrichtungen zu klassifizieren sind. Zugunsten des gesetzlichen Prüfstandslaufs wird eine die Emissionen des Basisfahrzeugs optimierende Emissionsreduzierungsstrategie genutzt. Daher soll CNH Industrial verurteilt werden, an die Klagepartei 47.147,41 Euro nebst jährlichen Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12. August 2021 und weitere 2.306,82 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Für 83.500 Euro erwarb ein geschädigter Verbraucher ein Wohnmobil des Typs Hymer T708SL mit der Schadstoffklasse Euro 6. Auch die Motorsteuerungssoftware dieses Fahrzeugs ist laut Dr. Gerrit W. Hartung manipuliert. Der Kläger fordert daher vor dem Landgericht Dresden Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Höhe von 46.993,91 Euro nebst jährlichen Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 5. August 2021 und weitere 2.810,19 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit.

Um Schadenersatz in Höhe von 36.298,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. Juli 2021 und der zusätzlichen Freistellung von 2.017,65 Euro vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten geht es in einer Dieselklage vor dem Landgericht Landau. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um ein Wohnmobil des Typs Weinsberg R48. Es wurde gemäß der Schadstoffklasse Euro 6 zertifiziert. Das Neufahrzeug kostete 40.280 Euro und ist laut Klageschrift ebenfalls mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet.

Für die Abgasmanipulationen an einem Wohnmobil des Typs Carthago Malibu Van 640 LE (Abgasnorm Euro 6) werden vor dem Landgericht Köln Schadenersatz in Höhe von 55.285,32 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. Juli 2021 und die Freistellung von 2.474,61 Euro vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert. Das Fahrzeug wurde zu einem Gesamtpreis von 53.250 Euro ausgewiesen. Hinzu kamen Kosten für Zubehör in Höhe von insgesamt 3.731,86 Euro.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

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